Bundestag beschließt neues Passgesetz:
Biometrische Fotoautomaten und Selbstbedienungsterminals von privaten Anbietern weiterhin gleichberechtigt und Wettbewerb erwünscht

Am 05.11.2020 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen mit den Maßgaben der Beschlussempfehlung des Innenausschusses (BT-Drs. 19/24007) beschlossen.

Ursprünglich strebte das BMI eine ausschließliche Lichtbild-Aufnahme vor Ort in den Behörden an, um ein höchstmögliches Sicherheitsniveau zu erreichen. Dieser Ansatz wurde vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen für Fotografen und Fotofachhandel verworfen. Darüber hinaus strebte das BMI an, dass in den Behörden ausschließlich Aufnahmegeräte der Bundesdruckerei GmbH zum Einsatz kommen. Der vom BMI behaupteten Notwendigkeit hierfür hat die überwiegende Mehrzahl der Experten in der Anhörung des Bundestags-Innanausschusses am 26.10.2020 widersprochen.

Daraufhin wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf von den Koalitionsfraktionen geändert. In der o.g. Beschlussempfehlung des Innenausschusses heißt es wörtlich: „Die Gemeinden sollen nicht verpflichtet werden, Lichtbildaufnahmegeräte der Bundesdruckerei in den Antragsprozess einzubinden [...]. Stattdessen sollen Gemeinden die freie Wahl haben, auch Geräte von privaten Anbietern verwenden zu können [...]. Außerdem: „Wo allerdings die Möglichkeit besteht, ohne Einbußen bei der Sicherheit und der Erhöhung der Bürgerfreundlichkeit die Einbindung von privaten Anbietern und damit wettbewerbliche Elemente zu ermöglichen, sollte von dieser Option in größtmöglichen Umfang Gebrauch gemacht werden.“

Dies haben auch die Berichterstatter der Koalitionsfraktion, Josef Oster MdB (CDU) und Helge Lindh MdB (SPD), in ihren Reden im Rahmen der zweiten und dritten Beratung nochmals zum Ausdruck gebracht:

„Wir Koalitionsfraktionen haben darüber hinaus in einem Entschließungsantrag mit Blick auf den Bereich der Automatenhersteller deutlich gemacht, dass wir auch hier eine marktwirtschaftliche Option haben wollen, mit der wir sicherstellen wollen, dass unsere Gemeinden eine Auswahlmöglichkeit haben. Also auch Städte und Gemeinden haben mehr Flexibilität: Sie können sich entscheiden, das zentrale Angebot der Bundesdruckerei zu nutzen, sie können sich aber auch entscheiden, das Angebot eines privaten Automatenaufstellers zu nutzen.“ (Josef Oster MdB, CDU)

„Kommen wir zum zweiten Thema im Zusammenhang mit der Wahlfreiheit, das viele intensive Gespräche gefordert hat. Wenn wir entsprechende Möglichkeiten hinsichtlich Fotografinnen und Fotografen einräumen, muss das auch für die Geräte in den Behörden gelten. Deshalb gibt es auch hier wieder zwei Optionen: entweder behördliche Geräte – solche, die durch die Bundesdruckerei beschafft werden – oder aber, Variante B, Beschaffung durch die Kommunen über private Anbieter; das ist weiterhin möglich, und das ist gewährleistet.“ (Helge Lindh MdB, SPD)

Kommunen werden also auch in Zukunft nicht verpflichtet sein, Selbstbedienungsterminals bzw. Lichtbildaufnahmegeräte der Bundesdruckerei GmbH einzusetzen, sondern können alternativ weiterhin die innovativen und bewährten Produkte der privaten Anbieter – wie z.B. Speed Capture von Speed Biometrics – verwenden. Die Unternehmen der Privatwirtschaft sind sehr zufrieden, dass ein Monopol des Staatsbetriebs verhindert wurde und werden in Zukunft ihren Interessen im vorwettbewerblichen Bereich durch die Gründung eines Verbandes Nachdruck verleihen.